Rechtlicher Beistand für Reisekomplikationen

Mein-Reiserecht wird betrieben von der Rechtsanwaltskanzlei Mag. Kaspar Strolz – spezialisiert auf Reiserecht und die Durchsetzung von Ansprüchen aus Flug- und Pauschalreisen.

Das Reiserecht hat sich in den letzten Jahren maßgeblich weiterentwickelt. Ausschlaggebend dafür sind insbesondere unionsrechtliche Regelwerke wie die EU-Fluggastrechte-Verordnung und die Pauschalreiserichtlinie, die in Österreich durch das Pauschalreisegesetz (PRG) umgesetzt wurde. Daneben prägen internationale Übereinkommen – etwa das Montrealer Übereinkommen – sowie nationale zivilrechtliche Normen das rechtliche Gefüge rund um Flugreisen, Pauschalurlaube und individuelle Reisebuchungen.

Reisende haben heute umfassende Rechte – doch deren Durchsetzung erfordert oft juristisches Know-how und Hartnäckigkeit.

Kompetente Unterstützung im Reiserecht!

Ob Flugverspätung, überbuchtes Hotel, mangelhafte Reiseleistung oder sonstige Reiseprobleme – wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche effektiv geltend zu machen. Als erfahrene Anwaltskanzlei im Reiserecht beraten wir Sie persönlich und vertreten Ihre Interessen gegenüber Airlines, Reiseveranstaltern und Versicherungen.

Wir sind eine in Österreich tätige Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt im Reiserecht sowie angrenzenden Bereichen des Zivil- und Schadenersatzrechts. Aufgrund unserer Erfahrung in der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Airlines, Reiseveranstaltern und Versicherungen kennen wir die rechtlichen und praktischen Herausforderungen in diesem Bereich genau. Unser Anspruch ist es, Mandantinnen und Mandanten kompetent, transparent und effizient bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen. Das Team der Rechtsanwaltskanzlei Mag. Kaspar Strolz freut sich auf Ihre Anfrage.

Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Ersteinschätzungkostenlos und unkompliziert.

Mängel bei der Unterkunft
zB.: Abweichung vom gebuchten Objekt, Mängel in der Ausstattung des Zimmers, Abweichende örtliche Lage, ...
Mängel bei der Verpflegung
zB.: verdorbene (ungenießbare) Speisen, lange Wartezeiten, Vollkommener Ausfall, ...
Sonstiges
zB.: Fehlender oder verschmutzter Swimmingpool, Verschmutzter Strand, Unmöglichkeit des Badens im Meer, ...
Transport
zB.: Zeitlich verschobener Abflug über 4 Stunden hinaus, Ausstattungsmängel, Service, ...
Potentielle Rückerstattung der Reisekosten in Prozent
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Für mehr Info zu den Prozentsätzen: Frankfurter Liste
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Bitte schildern Sie kurz und bündig die Reisekomplikationen oder geben Sie uns weitere Informationen bekannt.

Reisepreisminderung und Entschädigung nach dem Reiserecht rechtssicher geltend machen

Weichen Reiseleistungen von den vertraglich zugesicherten Bedingungen ab, kann dies nach dem geltenden Reiserecht einen Anspruch auf Reisepreisminderung (siehe auch Frankfurter Liste) oder Entschädigung begründen. Sowohl die rechtliche Bewertung solcher Reisemängel als auch Durchsetzung von Ersatz- oder Erstattungsansprüchen ist für Reisende jedoch häufig komplex und erfordert eine präzise Analyse der Sachlage sowie der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen.

Unsere Juristen für Reiserecht unterstützen Sie kompetent dabei, Ihre Ansprüche strukturiert, fachgerecht und rechtssicher durchzusetzen.

Reiserecht Erstattung

Interessante Beiträge rund ums Thema Reiserecht

Auf Mein-Reiserecht finden Sie laufend neue Beiträge rund um das Reiserecht – verständlich aufbereitet und rechtlich fundiert. Bleiben Sie informiert über aktuelle Entwicklungen, Ansprüche und praxisnahe Tipps zu Ihren Rechten als Reisender.

Professionelle Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Reiserecht

Probleme bei der Durchsetzung von Rückerstattungen im Reiserecht oder Entschädigungen im Zusammenhang mit Flugverspätungen, Hotelmängeln oder sonstigen Reisemängeln sind im Reiserecht keine Seltenheit. Unser auf Reiserecht spezialisiertes Team unterstützt Sie mit vollem Einsatz bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche und begleitet Sie durch den gesamten Ablauf – von der ersten Prüfung bis zur erfolgreichen Durchsetzung.

Unverbindliche Anfrage

Sie senden uns Ihren Fall zur kostenlosen und unverbindlichen Erstbeurteilung.

Rasche Rückmeldung

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Antwort von uns.

Transparente Einschätzung

Wir bewerten Ihren Anspruch und informieren Sie klar über die möglichen Schritte und die anfallenden Kosten. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung holen wir die Deckungszusage gerne für Sie ein.

Außergerichtliche Durchsetzung

Beauftragen Sie uns, setzen wir Ihre Rückforderung gegenüber dem Reiseveranstalter oder der Airline zunächst außergerichtlich durch.

Gerichtliche Vertretung

Sollte eine außergerichtliche Lösung nicht möglich sein, vertreten wir Ihre Ansprüche – selbstverständlich nur nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung – auch vor Gericht.

Reiserecht Preisminderung

Wie wir Ihnen helfen können: Unsere Leistungen im Reiserecht – Schritt für Schritt:

Verlassen Sie sich auf unsere Fachkenntnis und Erfahrung im Reiserecht, um Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rückerstattungsansprüche zu helfen. Wir sind hier, um Sie durch den Prozess zu begleiten und sicherzustellen, dass Ihre Rechte geschützt werden.

Kostenlose Erstprüfung

Analyse Ihrer Unterlagen und Beurteilung des Sachverhaltes, Ersteinschätzung möglicher Rückforderungen, rechtliche Bewertung, Beratung zu Chancen & Risiken.

Transparente Rechtsberatung

Nach der Ersteinschätzung erörtern wir mit Ihnen die mögliche Vorgangsweise. Weiters informieren wir Sie klar über die anfallenden Kosten, wobei diese in der Regel von der Gegenseite zu tragen sind. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung holen wir die Deckungszusage gerne für Sie ein. 

Aufforderung & Verhandlung

Korrespondenz mit Reiseveranstalter, Airline, Hotel; Einreichung von Forderungen auf Rückerstattung / Entschädigung.

Durchsetzung & Vertretung

Falls Anbieter nicht reagiert oder Erstattungsleistung verweigert: gerichtliche Vertretung & Prozessführung.

Begleitung bis zur Auszahlung

Begleitung und Vertretung während des gesamten Verfahrens bis zur tatsächlichen Auszahlung oder gerichtlichen Entscheidung.

Häufige Fragen zum Reiserecht:

Das österreichische Reiserecht, insbesondere das Pauschalreisegesetz (PRG), gewährt Reisenden umfangreiche Ansprüche bei erheblichen Abweichungen vom gebuchten Reisevertrag. Dazu gehören insbesondere Reisepreisminderung, Schadenersatz, Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude, Rücktrittsrechte sowie Ansprüche bei Verzögerungen, Ausfällen oder Mängeln.
Zusätzliche Rechte ergeben sich bspw aus den EU-Fluggastrechten und internationalen Abkommen wie dem Montrealer Übereinkommen.

Ein Reisemangel liegt vor, wenn die tatsächlich erbrachten Leistungen wesentlich von den vertraglich vereinbarten Bedingungen abweichen. Die zugesagte Reiseleistung wurde entweder gar nicht, unvollständig oder abweichend von der vertraglichen Leistungsbeschreibung erbracht. Beispiele:

  • Mangelhafte oder schmutzige Unterkunft
  • Abweichende Lage des Hotels
  • Fehlende, eingeschränkte oder defekte Einrichtungen (z. B. Pool, Klimaanlage)
  • Lärm- oder Gesundheitsbelastungen
  • Minderwertige Verpflegung
  • Ausfall zugesagter Leistungen (Transfers, Ausflüge, Zimmerkategorie etc.)

Ja, wenn ein Reisemangel vorliegt, entsteht grundsätzlich ein Anspruch auf angemessene Preisminderung entsprechend dem Ausmaß der Beeinträchtigung.
Als Orientierung dient häufig die Frankfurter Tabelle, die von Gerichten regelmäßig zur Bewertung herangezogen wird. Eine verbindliche Quote ergibt sich jedoch stets aus der individuellen Situation.

  • Mangelhafte oder schmutzige Unterkunft
  • Abweichende Lage des Hotels
  • Fehlende, eingeschränkte oder defekte Einrichtungen (z. B. Pool, Klimaanlage)
  • Lärm- oder Gesundheitsbelastungen
  • Minderwertige Verpflegung
  • Ausfall zugesagter Leistungen (Transfers, Ausflüge, Zimmerkategorie etc.)

Neben der Reisepreisminderung können zusätzlich folgende Ansprüche bestehen:

  • Schadenersatz für finanzielle Schäden (z. B. Ersatzkäufe, zusätzliche Übernachtungen)
  • Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude, wenn der Urlaub wesentlich beeinträchtigt oder vereitelt wurde
  • Ausgleichszahlungen nach EU-Fluggastrechte-VO bei Flugverspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG 261/2004) sieht je nach Entfernung und Dauer der Verspätung pauschale Entschädigungen zwischen 250 € und 600 € vor.
Zusätzlich bestehen Ansprüche auf:

  • Ersatz von Zusatzkosten
  • Betreuungsleistungen (Essen, Getränke, ggf. Hotel)
  • Rückerstattung des Ticketpreises oder alternative Beförderung

Damit Ansprüche erhalten bleiben, sollten folgende Schritte eingehalten werden:

  1. Mängel unverzüglich vor Ort melden (Reiseleitung, Hotel, Veranstalter) und Maßnahmen verlangen
  2. Schriftliche bestätigen lassen (sofern Mangel nicht gleich behoben wird)
  3. Dokumentation (Fotos, Videos, Zeugen, Bestätigungen)
  4. Ersatzleistungen (zB Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude als immaterieller Schaden)
  5. Reklamation beim Reiseveranstalter (schriftlich!)

Die Verjährungsfrist zur Geltendmachung des Preisminderungs- oder Schadenersatzanspruchs kann für Pauschalreisen nicht auf weniger als zwei Jahre beschränkt werden (§ 12 Abs 6 PRG). Ohne Vereinbarung kommen die allgemeinen Bestimmungen des Schadenersatzrechts zur Anwendung: drei Jahre nach § 1489 ABGB. Ansprüche nach der EU-Fluggastrechte-VO verjähren in Österreich in der Regel nach drei Jahren. Es empfiehlt sich jedoch, Ansprüche so früh wie möglich geltend zu machen, da eine rasche Dokumentation und Beweisführung entscheidend ist.

Die Erstbeurteilung ist kostenlos und unverbindlich. Nach Prüfung des Falls informieren wir Sie transparent über alle möglichen Kosten und Vergütungsmodelle. Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernehmen wir gerne die Einholung der Deckungszusage.

Nein. Sobald Sie uns beauftragen, übernehmen wir die gesamte Kommunikation –inklusive außergerichtlicher Forderungen, Verhandlungen und gegebenenfalls gerichtlicher Vertretung.

In einer Vielzahl von Fällen lässt sich eine Lösung außergerichtlich erzielen. Ein Gerichtsverfahren wird nur dann geführt, wenn:

  • es notwendig ist, und
  • Sie dies ausdrücklich wünschen.

Unsere Juristen beraten Sie stets über Chancen, Risiken und die wirtschaftlich sinnvollste Lösung.

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Antwort auf Ihre Anfrage. Unsere Erstprüfung ist kostenlos und liefert Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung zu Erfolgsaussichten und möglichen Schritten.

Hilfreich sind insbesondere:

  • Reisevertrag / Buchungsbestätigung
  • Korrespondenz mit Veranstalter, Airline oder Unterkunft
  • Fotos, Videos, Dokumentation der Mängel
  • Rechnungen oder Belege für Zusatzkosten
  • Boarding-Pässe, Tickets

Ja, sofern die gesetzlichen Verjährungsfristen noch nicht abgelaufen sind. Im Zweifel prüfen wir für Sie, ob eine Geltendmachung noch möglich ist.

Die Frankfurter Tabelle ist ein unverbindliches, aber in der Praxis oft herangezogenes Bewertungssystem für Reisemängel. Sie dient als Orientierung, welche Preisminderungsquote in bestimmten Situationen angemessen sein kann. Wir wenden sie als Orientierung an – maßgeblich bleibt jedoch immer der konkrete Einzelfall.

Senden Sie uns Ihren Fall unverbindlich über das Kontaktformular. Wir prüfen kostenlos, ob Reisepreisminderung, Schadenersatz oder Fluggastrechte in Frage kommen. Oft bestehen Ansprüche, obwohl Reisende das selbst nicht vermuten.

Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug am Zielort mehr als 3 Stunden verspätet ankommt. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke:

  • Bis 1.500 km: EUR 250,00
  • 1.500 bis 3.500 km: EUR 400,00
  • Über 3.500 km: EUR 600,00

Abhängig von der Länge der Verspätung haben Sie Anspruch auf:

  • Snacks, Mahlzeiten und Getränke
  • Kommunikationsmöglichkeiten (zwei Telefonate, E-Mails oder Faxe)

Diese Betreuungsleistungen gelten ab folgenden Verspätungen:

  • Ab 2 Stunden bei Flügen bis 1.500 km
  • Ab 3 Stunden bei Flügen über 1.500 km bis 3.500 km
  • Ab 4 Stunden bei Flügen über 3.500 km

Falls die Airline diese Leistungen nicht anbietet, können Sie die Kosten selbst tragen und später bei der Fluggesellschaft geltend machen.

Bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden haben Sie das Recht, von Ihrer Reise zurückzutreten und sich den Ticketpreis vollständig erstatten zu lassen.

Es gibt keine Entschädigung, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen, wie zB politische Instabilität oder Sicherheitsrisiken.

Technische Probleme befreien die Airline jedoch nicht automatisch von ihrer Entschädigungspflicht, außer sie sind wirklich außergewöhnlich.

Ein Entschädigungsanspruch entfällt in folgenden Fällen:

Die Fluggesellschaft informiert mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abflugtermin über die Annullierung.

Bei einer späteren Mitteilung wird innerhalb festgelegter Fristen eine zumutbare Ersatzbeförderung angeboten.

Die Flugabsage ist auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen, die sich auch mit angemessenen Maßnahmen nicht vermeiden lassen.

Um Ihren Anspruch geltend zu machen, sollten Sie sich die Verspätung und den Grund dafür von der Airline schriftlich bestätigen lassen. Heben Sie zudem alle Belege für zusätzliche Ausgaben wie Verpflegung oder Übernachtungen auf. Anschließend können Sie die Entschädigung direkt bei der Fluggesellschaft einfordern. Wenn die Airline sich weigert oder die Bearbeitung verzögert, helfen wir Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Viele Fluggesellschaften versuchen, die Entschädigung durch bürokratische Hürden zu erschweren oder abzulehnen. In solchen Fällen unterstützen wir Sie, Ihre Ansprüche durchzusetzen und helfen Ihnen, den Prozess schnell und effizient abzuwickeln. Nehmen Sie noch heute unverbindlich Kontakt auf.

Wenn Ihr Gepäck verspätet, beschädigt oder verloren geht, gelten bestimmte Regelungen:

  • Die Haftung der Fluggesellschaft greift nur bei internationalen Flügen zwischen Vertragsstaaten des Montrealer Übereinkommens oder bei Flügen, die von einem Vertragsstaat ausgehen, in einen Nicht-Vertragsstaat führen und anschließend in denselben Vertragsstaat zurückkehren.
  • Verspätetes Gepäck: Bei verspätetem Gepäck erstattet die Fluglinie zusätzliche Kosten bis zu einer Grenze von etwa EUR 1.600,00. Melden Sie den Gepäckverlust sofort am Lost-and-Found-Schalter und lassen Sie sich ein PIR-Formular (Property Irregularity Report) ausstellen. Eine schriftliche Schadensmeldung muss innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des verspäteten Gepäcks an die Fluggesellschaft geschickt werden.
  • Verlorenes oder beschädigtes Gepäck: Für verloren gegangenes oder beschädigtes Gepäck haftet die Fluggesellschaft ebenfalls bis zu einem Höchstbetrag von etwa EUR 1.600,00. Die Entschädigung richtet sich nach dem Wert des Inhalts gemäß Ihrer Angaben. Der Schaden muss schriftlich und unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Erhalt des Gepäcks, gemeldet werden.

Ein Anspruch auf Entschädigung kann bestehen, wenn durch eine erhebliche Verspätung auf internationalen Flügen ein konkreter Schaden entsteht. Voraussetzung ist, dass der Flug zwischen Staaten erfolgt, die das Montrealer Übereinkommen ratifiziert haben. Die Fluggesellschaft muss keinen Schadensersatz leisten, wenn sie nachweisen kann, dass alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung der Verzögerung getroffen wurden. Die Entschädigung ist derzeit auf etwa 5.000 Euro für Passagiere und ca. 1.380 Euro für Gepäck begrenzt. Reisende müssen den Schaden mit Quittungen für zusätzliche Ausgaben, wie Übernachtungskosten oder Ersatzkleidung, belegen.

Ja, bei einer Flugverspätung von mehr als vier Stunden haben Pauschalreisende das Recht auf eine Preisminderung, da die vereinbarte Leistung des Reisevertrags nicht vollständig erbracht wurde. Für jede zusätzliche Stunde Verspätung können bis zu 5 Prozent des Tagesreisepreises gefordert werden, maximal jedoch 20 Prozent des Gesamtreisepreises. Kleinere Verspätungen gelten meist als hinzunehmende Unannehmlichkeiten. Sollte sich Ihr Urlaub durch eine erhebliche Verspätung stark verkürzen, besteht möglicherweise auch ein Anspruch auf Schadenersatz oder die Option, bei einem wesentlichen Mangel vom Vertrag zurückzutreten.