Mein-Reiserecht wird betrieben von der Rechtsanwaltskanzlei Mag. Kaspar Strolz – spezialisiert auf Reiserecht und die Durchsetzung von Ansprüchen aus Flug- und Pauschalreisen.
Das Reiserecht hat sich in den letzten Jahren maßgeblich weiterentwickelt. Ausschlaggebend dafür sind insbesondere unionsrechtliche Regelwerke wie die EU-Fluggastrechte-Verordnung und die Pauschalreiserichtlinie, die in Österreich durch das Pauschalreisegesetz (PRG) umgesetzt wurde. Daneben prägen internationale Übereinkommen – etwa das Montrealer Übereinkommen – sowie nationale zivilrechtliche Normen das rechtliche Gefüge rund um Flugreisen, Pauschalurlaube und individuelle Reisebuchungen.
Reisende haben heute umfassende Rechte – doch deren Durchsetzung erfordert oft juristisches Know-how und Hartnäckigkeit.
Ob Flugverspätung, überbuchtes Hotel, mangelhafte Reiseleistung oder sonstige Reiseprobleme – wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche effektiv geltend zu machen. Als erfahrene Anwaltskanzlei im Reiserecht beraten wir Sie persönlich und vertreten Ihre Interessen gegenüber Airlines, Reiseveranstaltern und Versicherungen.
Wir sind eine in Österreich tätige Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt im Reiserecht sowie angrenzenden Bereichen des Zivil- und Schadenersatzrechts. Aufgrund unserer Erfahrung in der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Airlines, Reiseveranstaltern und Versicherungen kennen wir die rechtlichen und praktischen Herausforderungen in diesem Bereich genau. Unser Anspruch ist es, Mandantinnen und Mandanten kompetent, transparent und effizient bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen. Das Team der Rechtsanwaltskanzlei Mag. Kaspar Strolz freut sich auf Ihre Anfrage.
Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Ersteinschätzung – kostenlos und unkompliziert.
Weichen Reiseleistungen von den vertraglich zugesicherten Bedingungen ab, kann dies nach dem geltenden Reiserecht einen Anspruch auf Reisepreisminderung (siehe auch Frankfurter Liste) oder Entschädigung begründen. Sowohl die rechtliche Bewertung solcher Reisemängel als auch Durchsetzung von Ersatz- oder Erstattungsansprüchen ist für Reisende jedoch häufig komplex und erfordert eine präzise Analyse der Sachlage sowie der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen.
Unsere Juristen für Reiserecht unterstützen Sie kompetent dabei, Ihre Ansprüche strukturiert, fachgerecht und rechtssicher durchzusetzen.
AUSGEZEICHNET Basierend auf 92 Bewertungen Gepostet auf Hermann FieglTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr zuverlässig, immer erreichbar und wirklich sehr bemüht alles korrekt und so rasch wie möglich zu erledigen. Besonderer Dank geht an Martin Unterlercher.Gepostet auf Hildegard SuntingerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Die Rechtsanwaltskanzlei Mag. Kaspar Strolz hat bewirkt, dass die von meinem Telefonnetzbetreiber unrechtmäßig eingeforderte Service-Pauschale rückerstattet wurde. Die Kommunikation war stets freundlich und klar und der Fall wurde mit Sorgfalt und Beharrlichkeit erfolgreich abgeschlossen. Vielen Dank!Gepostet auf Tina JakobiTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich war sehr erstaunt wie unkompliziert mein Anliegen angenommen und bearbeitet wurde ! Das Team ist sehr freundlich und bemüht einem zu helfen. Mein Anliegen wurde sehr schnell bearbeitet und fand einen positiven Abschluss. Danke an das TeamGepostet auf Rejin GijadinTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich habe mich in einer mietrechtlichen Angelegenheit an die Rechtsanwaltskanzlei von Mag. Strolz gewandt und wurde von Anfang an sehr professionell und zuverlässig betreut. Besonders hervorheben möchte ich die rasche Übernahme meines Anliegens sowie die klare und verständliche Kommunikation. Auch bei Rückfragen wurde sich immer Zeit genommen, sodass ich mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt habe. Die Betreuung war sowohl fachlich sehr kompetent als auch menschlich angenehm – eine Kombination, die ich sehr geschätzt habe. Ich bin mit der Unterstützung sehr zufrieden und kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen.Gepostet auf Georg LindenbaumTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Es ist alles perfekt gelaufen, die Kanzlei kann ich mit besten Gewissen empfehlenGepostet auf Barbara DworschakTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich möchte mich für die hervorragende Unterstützung bei der Rückforderung meiner Servicepauschale bei der Rechtsanwaltskanzlei Mag.Kaspar Strolz bedanken. Die Kommunikation war fachkundig,transparent und sehr freundlich. Ich habe jetzt das gute Gefühl,dass ich weiß, an wen ich mich vertrauensvoll wenden kann, falls ich rechtsanwaltliche Hilfe brauche.Nochmals vielen Dank! Barbara DworschakGepostet auf TamaraTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich kann diese Kanzlei auf jeden Fall weiterempfehlen. Der Herr Strolz und sein Team haben mich bereits zum zweiten mal vertreten - und sind auch diesmal als Sieger aus dem Fall hervorgegangen . Kompetente Beratung, klare Kommunikation und man merkt, dass man hier mit Erfahrung, Engagement und echtem Interesse vertreten wird. Vielen Dank für die erneute erfolgreiche Unterstützung.Gepostet auf Christine HohlriederTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Die Kanzlei hat die verrechnete Servicepauschale von T-Mobile samt Zinsen erfolgreich eingeklagt. Vielen Dank.Gepostet auf klingerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Gepostet auf Christine Eigentler-SchöbelTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Auf Mein-Reiserecht finden Sie laufend neue Beiträge rund um das Reiserecht – verständlich aufbereitet und rechtlich fundiert. Bleiben Sie informiert über aktuelle Entwicklungen, Ansprüche und praxisnahe Tipps zu Ihren Rechten als Reisender.
Probleme bei der Durchsetzung von Rückerstattungen im Reiserecht oder Entschädigungen im Zusammenhang mit Flugverspätungen, Hotelmängeln oder sonstigen Reisemängeln sind im Reiserecht keine Seltenheit. Unser auf Reiserecht spezialisiertes Team unterstützt Sie mit vollem Einsatz bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche und begleitet Sie durch den gesamten Ablauf – von der ersten Prüfung bis zur erfolgreichen Durchsetzung.
Sie senden uns Ihren Fall zur kostenlosen und unverbindlichen Erstbeurteilung.
Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Antwort von uns.
Wir bewerten Ihren Anspruch und informieren Sie klar über die möglichen Schritte und die anfallenden Kosten. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung holen wir die Deckungszusage gerne für Sie ein.
Beauftragen Sie uns, setzen wir Ihre Rückforderung gegenüber dem Reiseveranstalter oder der Airline zunächst außergerichtlich durch.
Sollte eine außergerichtliche Lösung nicht möglich sein, vertreten wir Ihre Ansprüche – selbstverständlich nur nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung – auch vor Gericht.
Verlassen Sie sich auf unsere Fachkenntnis und Erfahrung im Reiserecht, um Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rückerstattungsansprüche zu helfen. Wir sind hier, um Sie durch den Prozess zu begleiten und sicherzustellen, dass Ihre Rechte geschützt werden.
Analyse Ihrer Unterlagen und Beurteilung des Sachverhaltes, Ersteinschätzung möglicher Rückforderungen, rechtliche Bewertung, Beratung zu Chancen & Risiken.
Nach der Ersteinschätzung erörtern wir mit Ihnen die mögliche Vorgangsweise. Weiters informieren wir Sie klar über die anfallenden Kosten, wobei diese in der Regel von der Gegenseite zu tragen sind. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung holen wir die Deckungszusage gerne für Sie ein.
Korrespondenz mit Reiseveranstalter, Airline, Hotel; Einreichung von Forderungen auf Rückerstattung / Entschädigung.
Falls Anbieter nicht reagiert oder Erstattungsleistung verweigert: gerichtliche Vertretung & Prozessführung.
Begleitung und Vertretung während des gesamten Verfahrens bis zur tatsächlichen Auszahlung oder gerichtlichen Entscheidung.
Das österreichische Reiserecht, insbesondere das Pauschalreisegesetz (PRG), gewährt Reisenden umfangreiche Ansprüche bei erheblichen Abweichungen vom gebuchten Reisevertrag. Dazu gehören insbesondere Reisepreisminderung, Schadenersatz, Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude, Rücktrittsrechte sowie Ansprüche bei Verzögerungen, Ausfällen oder Mängeln.
Zusätzliche Rechte ergeben sich bspw aus den EU-Fluggastrechten und internationalen Abkommen wie dem Montrealer Übereinkommen.
Ein Reisemangel liegt vor, wenn die tatsächlich erbrachten Leistungen wesentlich von den vertraglich vereinbarten Bedingungen abweichen. Die zugesagte Reiseleistung wurde entweder gar nicht, unvollständig oder abweichend von der vertraglichen Leistungsbeschreibung erbracht. Beispiele:
Ja, wenn ein Reisemangel vorliegt, entsteht grundsätzlich ein Anspruch auf angemessene Preisminderung entsprechend dem Ausmaß der Beeinträchtigung.
Als Orientierung dient häufig die Frankfurter Tabelle, die von Gerichten regelmäßig zur Bewertung herangezogen wird. Eine verbindliche Quote ergibt sich jedoch stets aus der individuellen Situation.
Neben der Reisepreisminderung können zusätzlich folgende Ansprüche bestehen:
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG 261/2004) sieht je nach Entfernung und Dauer der Verspätung pauschale Entschädigungen zwischen 250 € und 600 € vor.
Zusätzlich bestehen Ansprüche auf:
Damit Ansprüche erhalten bleiben, sollten folgende Schritte eingehalten werden:
Die Verjährungsfrist zur Geltendmachung des Preisminderungs- oder Schadenersatzanspruchs kann für Pauschalreisen nicht auf weniger als zwei Jahre beschränkt werden (§ 12 Abs 6 PRG). Ohne Vereinbarung kommen die allgemeinen Bestimmungen des Schadenersatzrechts zur Anwendung: drei Jahre nach § 1489 ABGB. Ansprüche nach der EU-Fluggastrechte-VO verjähren in Österreich in der Regel nach drei Jahren. Es empfiehlt sich jedoch, Ansprüche so früh wie möglich geltend zu machen, da eine rasche Dokumentation und Beweisführung entscheidend ist.
Die Erstbeurteilung ist kostenlos und unverbindlich. Nach Prüfung des Falls informieren wir Sie transparent über alle möglichen Kosten und Vergütungsmodelle. Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernehmen wir gerne die Einholung der Deckungszusage.
Nein. Sobald Sie uns beauftragen, übernehmen wir die gesamte Kommunikation –inklusive außergerichtlicher Forderungen, Verhandlungen und gegebenenfalls gerichtlicher Vertretung.
In einer Vielzahl von Fällen lässt sich eine Lösung außergerichtlich erzielen. Ein Gerichtsverfahren wird nur dann geführt, wenn:
Unsere Juristen beraten Sie stets über Chancen, Risiken und die wirtschaftlich sinnvollste Lösung.
Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Antwort auf Ihre Anfrage. Unsere Erstprüfung ist kostenlos und liefert Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung zu Erfolgsaussichten und möglichen Schritten.
Hilfreich sind insbesondere:
Ja, sofern die gesetzlichen Verjährungsfristen noch nicht abgelaufen sind. Im Zweifel prüfen wir für Sie, ob eine Geltendmachung noch möglich ist.
Die Frankfurter Tabelle ist ein unverbindliches, aber in der Praxis oft herangezogenes Bewertungssystem für Reisemängel. Sie dient als Orientierung, welche Preisminderungsquote in bestimmten Situationen angemessen sein kann. Wir wenden sie als Orientierung an – maßgeblich bleibt jedoch immer der konkrete Einzelfall.
Senden Sie uns Ihren Fall unverbindlich über das Kontaktformular. Wir prüfen kostenlos, ob Reisepreisminderung, Schadenersatz oder Fluggastrechte in Frage kommen. Oft bestehen Ansprüche, obwohl Reisende das selbst nicht vermuten.
Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug am Zielort mehr als 3 Stunden verspätet ankommt. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke:
Abhängig von der Länge der Verspätung haben Sie Anspruch auf:
Diese Betreuungsleistungen gelten ab folgenden Verspätungen:
Falls die Airline diese Leistungen nicht anbietet, können Sie die Kosten selbst tragen und später bei der Fluggesellschaft geltend machen.
Bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden haben Sie das Recht, von Ihrer Reise zurückzutreten und sich den Ticketpreis vollständig erstatten zu lassen.
Es gibt keine Entschädigung, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen, wie zB politische Instabilität oder Sicherheitsrisiken.
Technische Probleme befreien die Airline jedoch nicht automatisch von ihrer Entschädigungspflicht, außer sie sind wirklich außergewöhnlich.
Ein Entschädigungsanspruch entfällt in folgenden Fällen:
Die Fluggesellschaft informiert mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abflugtermin über die Annullierung.
Bei einer späteren Mitteilung wird innerhalb festgelegter Fristen eine zumutbare Ersatzbeförderung angeboten.
Die Flugabsage ist auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen, die sich auch mit angemessenen Maßnahmen nicht vermeiden lassen.
Um Ihren Anspruch geltend zu machen, sollten Sie sich die Verspätung und den Grund dafür von der Airline schriftlich bestätigen lassen. Heben Sie zudem alle Belege für zusätzliche Ausgaben wie Verpflegung oder Übernachtungen auf. Anschließend können Sie die Entschädigung direkt bei der Fluggesellschaft einfordern. Wenn die Airline sich weigert oder die Bearbeitung verzögert, helfen wir Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Viele Fluggesellschaften versuchen, die Entschädigung durch bürokratische Hürden zu erschweren oder abzulehnen. In solchen Fällen unterstützen wir Sie, Ihre Ansprüche durchzusetzen und helfen Ihnen, den Prozess schnell und effizient abzuwickeln. Nehmen Sie noch heute unverbindlich Kontakt auf.
Wenn Ihr Gepäck verspätet, beschädigt oder verloren geht, gelten bestimmte Regelungen:
Ein Anspruch auf Entschädigung kann bestehen, wenn durch eine erhebliche Verspätung auf internationalen Flügen ein konkreter Schaden entsteht. Voraussetzung ist, dass der Flug zwischen Staaten erfolgt, die das Montrealer Übereinkommen ratifiziert haben. Die Fluggesellschaft muss keinen Schadensersatz leisten, wenn sie nachweisen kann, dass alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung der Verzögerung getroffen wurden. Die Entschädigung ist derzeit auf etwa 5.000 Euro für Passagiere und ca. 1.380 Euro für Gepäck begrenzt. Reisende müssen den Schaden mit Quittungen für zusätzliche Ausgaben, wie Übernachtungskosten oder Ersatzkleidung, belegen.
Ja, bei einer Flugverspätung von mehr als vier Stunden haben Pauschalreisende das Recht auf eine Preisminderung, da die vereinbarte Leistung des Reisevertrags nicht vollständig erbracht wurde. Für jede zusätzliche Stunde Verspätung können bis zu 5 Prozent des Tagesreisepreises gefordert werden, maximal jedoch 20 Prozent des Gesamtreisepreises. Kleinere Verspätungen gelten meist als hinzunehmende Unannehmlichkeiten. Sollte sich Ihr Urlaub durch eine erhebliche Verspätung stark verkürzen, besteht möglicherweise auch ein Anspruch auf Schadenersatz oder die Option, bei einem wesentlichen Mangel vom Vertrag zurückzutreten.